Schritte in die Gemeinschaft

An dieser Stelle möchten wir gerne transparent sein und mitteilen, dass wir derzeit keine weiteren Menschen in die Annäherung nehmen können.

Uns beschäftigen Fragen wie „wollen wir mehr als 50 Menschen am Platz werden?“, „haben wir die Möglichkeit noch mehr Wohnraum zu schaffen?“ und „welche Menschen (mit welchen Fähigkeiten) braucht es hier noch am Platz?“. Diese Fragen möchten wir bewegen bevor wir uns wieder für Menschen öffnen, die konkret den Wunsch verspüren Teil der Gemeinschaft zu werden.

Du bist traurig darüber? Komm uns trotzdem besuchen, knüpfe Kontakte, lass dich inspirieren, lerne die Gemeinschaft kennen und unterstütze uns auf unserem wunderschönen Platz!

Zum Beispiel über

Gasthelfer*innentage

Geländeführung

Freiwillige Helfer*innen

Gemeinschaft auf Zeit (für Menschen der jüngeren Generation)

– Freundeskreis

Um trotzdem dein Interesse zu stillen, wie die Schritte und Voraussetzungen für den Annäherungsprozess bisher aussahen, stellen wir dir diese hier vor:

Derzeitige Kriterien:

  • Finanzielle Unabhängigkeit: Selbstständiges Bestreiten des Lebensunterhaltes, sowie der Genossenschaftsanteile und anderem
  • Altersgrenze bis 45 Jahre
  • Lebens- und Schaffensmittelpunkt in Sulzbrunn anstreben
  • Fähigkeiten haben und in die Gemeinschaft einbringen: In den Bereichen Bau, BWL und Verwaltung, Hausmeisterei, Seminarhaus, Garten und Landwirtschaft
  • Geringer/ flexibler Wohnraumbedarf, da momentan nur noch Einzelapartments oder Zimmer in WGs frei sind.

Ein längerer Prozess geht der Möglichkeit zur Annäherung voraus:

  • Teilnahme an drei GasthelferInnenwochenden zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Teilnahme am Wochenende „Leben in Gemeinschaft-ein Zukunftsmodell“ (Link zur Veranstaltung). Dieses Seminar ist auch unabhängig von unserem Kennenlernprozess möglich zu besuchen und kann dir helfen Klarheit darüber zu erlangen, ob Gemeinschaft deine zukünftige Lebensform sein könnte.

Erst dann kann ein Antrag auf Annäherung gestellt werden. Sollte die Gemeinschaft keine Bedenken haben, ist das der Start eines 1,5 jährigen Prozesses bis beide Seiten die Entscheidung zur Aufnahme in die VollgenossInnenschaft treffen.